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Nachhaltiger Erhalt von Textilien mit dem neuen Weichspüler von Green Care Professional

Eine sauber duftende und weiche Wäsche gilt als Indikator für Qualität und Reinheit. Mit SOFT fresh CF protect, dem neuen nachhaltigen Weichspüler von Green Care Professional, wird nicht nur eine besonders langanhaltende Wohlfühlfrische und einen angenehm weichen Tragekomfort garantiert. Dank seiner speziellen Formel schützt SOFT fresh CF protect Textilfasern, revitalisiert Farben und spendet eine außergewöhnliche Weichheit.
 

Weichspüler mit Anti-Pilling-Effekt und Farbschutz für einen nachhaltigen Erhalt von Textilien © Tana-Chemie

Durch den besonderen Anti-Pilling-Effekt – bekannt auch als Re-New-Effekt – wird mit dem Einsatz des neuen Weichspülers die Qualität von textilen Naturfasern (z.B. Baumwolle) gewahrt, eine einwandfreie Haptik und Farbintensität erhalten bzw. wiederhergestellt und die Nutzungsdauer der Textilien dadurch nachweislich verlängert.

In der professionellen Wäschehygiene profitieren Anwender von den Vorteilen des neuen Weichspülers SOFT fresh CF protect auf mehreren Ebenen:

  • Kostenersparnis: Durch die verlängerte Nutzungsdauer der Textilien werden Kosten eingespart, da ein erneuter Einkauf von Textilien entfällt oder erst zu einem deutlich späteren Zeitpunkt nötig wird. Zudem entfaltet SOFT fresh CF protect seine Wirkung bereits bei geringer Anwendungskonzentration, was zu einem wirtschaftlichen Produkteinsatz beiträgt.
  • Qualitätsindikator: Wäschequalität, Duft sowie eine einwandfreie Haptik und Farbintensität von Textilien stärken als Qualitätsmerkmale sowohl das Image als auch das Wohlbefinden von Kunden. Dies hat vor allem im Gastronomie-, Hotellerie-, Altenheim- und Pflege-Bereich eine besondere Relevanz.
  • Zeitersparnis: Dank der eingesetzten kationischen Tenside wirkt SOFT fresh CF protect antistatisch und ermöglicht somit ein schnelleres, leichteres und zeitsparendes Bügeln.
  • Zertifizierungen: Die Rezeptur ist dermatest-zertifiziert. Zudem ist SOFT fresh CF protect CLP-frei.
  • Nachhaltigkeit: In der Rezeptur von SOFT fresh CF protect kommen pflanzliche Tenside mehrheitlich aus europäischen Ölpflanzen zum Einsatz. Im Gegensatz zu vielen herkömmlichen Weichspülern wird auf Tenside, die aus tierischen Abfallprodukten gewonnen werden, verzichtet. Die Rezeptur inklusive aller Inhaltsstoffe ist vollständig biologisch abbaubar.

Mit dem Launch von SOFT fresh CF protect macht Green Care Professional erneut deutlich, dass Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit in der professionellen Reinigung keinen Widerspruch darstellen. Das neue SOFT fresh CF protect ist ab sofort in den Gebindegrößen 5 L und 15 L verfügbar und mit allen gängigen Waschmitteln kompatibel.

Innovativ. Nominiert. Nachhaltig. Der Frosch für Profis auf der CMS

Aller guten Dinge sind Drei – so könnte das Motto von Green Care Professional, den nachhaltigen professionellen Reinigungsmittel von Tana-Chemie lauten, denn gleich drei Neuheiten werden auf der CMS 2025 präsentiert. Darunter die für den Purus Innovation Award nominierte Wischpflege TAWIP neo. Die Themen Biopolymere, Microorganismen und Verträglichkeit für Allergiker führen die Produktneuheiten auf der Messe an.  

Europäische Biopolymere für die Zukunft

Pflanzenkraft statt Plastik – und das ohne Leistungskompromisse, das war der Jury des Purus Innovation Award die Nominierung in der Kategorie Reinigungsmittel wert. Green Care Professional TAWIP neo ist eine innovative Wischpflege auf Basis neuartiger, wasserlöslicher Biopolymere pflanzlichen Ursprungs aus Europa. Sie ermöglicht Gebäudereinigern eine besonders einfache, hocheffiziente und umweltfreundliche Reinigung und Pflege von Böden ohne hohen Schulungsaufwand. Die einzigartige, kreislauffähige Wischpflege ersetzt umweltbelastende, erdölbasierte Polymere durch ein Biopolymer, das direkt aus der europäischen Zichorienwurzel gewonnen wird und nachgewiesen vollständig biologisch abbaubar ist. TAWIP neo ist zukunftsfähig mikroplastikfrei indem bereits heute wegweisende Thematiken berücksichtigt werden, wie z.B. die EU-Verordnung 2023/2055 über die Beschränkung der Verwendung von Mikroplastik

TAWIP neo: Nominiert dank besonders nachhaltiger Inhaltsstoffe. © Tana-Chemie

MiKroorganismen als heimliche Helfer in der Reinigung

Lassen Sie andere für sich arbeiten! BIOBACT power entfernt in einem Arbeitsschritt Schmutz und Gerüche. Dank der 100 % natürlichen Mikroorganismen entsteht ein Depot-Effekt der langanhaltende Frische erzeugt. Nach dem Wischen bleiben die unbedenklichen Mikroorganismen auf der Fläche und ernähren sich von neuen organischen Stoffen. So wird der Neubildung von Gerüchen aktiv entgegengewirkt. Der CLP-freie, vollständig biologisch abbaubare Allzweckreiniger BIOBACT power ist vielseitig in der Anwendung. Ob Sanitär, Fitnessbereiche, Küche oder im Lager – der Allzweckreiniger bietet in der täglichen Unterhaltsreinigung den zusätzlichen Effekt einer langfristigen Geruchsbeseitigung mit nur einem Arbeitsschritt.

So funktioniert BIOBACT power. © Tana-Chemie

Für eine bessere Luftqualität

Ein weiteres Highlight ist das neue umfangreiche zero%-Sortiment von Green Care Professional, das durch den Verzicht auf Duft- und Farbstoffe für eine bessere Luftqualität in Innenräumen sorgt. Besonders verträglich für Allergiker, sorgt die Geruchsneutralität für Wohlbefinden, ohne auf Leistung zu verzichten. Die zero%-Rezepturen sind besonders gut biologisch abbaubar und besitzen einen hohen Anteil an regenerativen Kohlenstoffen. Was wir weglassen, macht den Unterschied!

Duft- und Farbstoffe haben keinen Einfluss auf die Leistung. Das zero% Sortiment zeigt, dass weniger auch mehr sein kann. © Tana-Chemie

Technikum – auch 2025 wieder auf der CMS

Bereits bei der vorangegangenen CMS im Jahr 2023 erfreute sich das Technikum großer Beliebtheit. Täglich stündliche Live-Demonstrationen gibt es auch 2025 wieder im Technikum auf dem Messestand 214 & 201 in Halle 4.2. Hier wird gezeigt, was die nachhaltigen Produkte vom Frosch für Profis können und erklären wie nachhaltige und leistungsstarke Produkte funktionieren.    Das umfassende Programm von Tana-Chemie bietet maßgeschneiderten Lösungen und richtet sich an institutionelle sowie industrielle Anwender der Bereiche Gebäudereinigung, Küchen- und Personalhygiene, Gesundheitswesen, Industrie sowie HORECA. Das breite Sortiment nachhaltiger, kreislauffähiger und leistungsstarke Reinigungsprodukte steht flächendeckend über den Fachgroßhandel zur Verfügung.

Teilnahmebedingungen

Lassen Sie Ihren Besucherausweis auf der CMS am Stand 214 von einem Tana-Mitarbeiter scannen und gewinnen Sie einen von 25 Fröschen (ca. 40 cm groß).
 

Veranstalter des Gewinnspiels ist Tana-Chemie GmbH. Verlost werden unter allen Teilnehmenden 25 x ca. 40 cm große grüne Plüschfrösche. Die Teilnahme setzt nicht den Erwerb einer Ware oder Dienstleistung voraus und ist kostenlos. Die Teilnahme erfolgt durch das Scannen des eigenen Besucherausweises durch einen Tana-Chemie-Mitarbeiter im Zeitrahmen der CMS. Teilnehmende sind immer nur eine bestimmte natürliche Person, juristische Personen können nicht teilnehmen. Eine mehrfache Teilnahme etwa unter Pseudonym oder weiteren E-Mail-Adressen ist ausgeschlossen. Nur Besuchende der CMS können teilnehmen. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Die Gewinner*innen werden per E-Mail benachrichtigt. Die Gewinnerermittlung findet innerhalb von 90 Tagen nach Messeende statt. Die Zustellung erfolgt persönlich, schlägt die Zustellung fehl, verfällt der Gewinn. Die Kontaktdaten werden von der Tana-Chemie für das Gewinnspiel und für eine eventuelle weitere Kontaktaufnahme verwendet. Die Kontaktdaten werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitarbeitende und deren Angehörige von Tana-Chemie sind von der Teilnahme ausgeschlossen. 

Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: https://wmprof.com/de/privacy-policy-social-media/

Referenzbeschluss im Vergaberecht stützt offenere Ausschreibung zugunsten von Innovation und transparentem Wettbewerb

Gegen eine nicht den Grundsätzen des Vergaberechts entsprechende Ausschreibung hat Tana-Chemie erfolgreich einen Nachprüfungsantrag gestellt. Der Beschluss der Vergabekammer des Landesverwaltungsamtes des Freistaats Thüringen ist in seiner Klarheit bemerkenswert. Es ist das erste Mal, dass ein öffentlich dokumentiertes Verfahren eine verdeckte Marktverengung im Reinigungsmittelbereich rechtlich aufbricht und sendet hiermit ein klares Signal. Das Vergaberecht fordert ausdrücklich Wettbewerb und verpflichtet den Staat zur Wirtschaftlichkeit. Die positiven Effekte gehen weit über dies hinaus, denn sie sorgen für ein Marktumfeld, das Innovationen wieder zulässt.

Aktuelle Ausschreibungspraxis

Die Versorgung öffentlicher Gebäude mit Hygieneprodukten ist ein millionenschwerer Markt, der geprägt von festen Strukturen und tradierten Lieferketten die Unternehmen ausgrenzen können. Wer einmal den Fuß in der Tür hat, bleibt oft jahrzehntelang Partner. Der Grund: Ausschreibungen der öffentlichen Hand sind häufig so formuliert, dass am Ende nur ein bestimmter Hersteller den Zuschlag erhalten kann. Was als „Referenzprodukt“ im Leistungsverzeichnis steht, ist durch verschiedene Formulierungen oder kombinierte Kriterien oft eine Ausschlussklausel für andere Anbieter.

Vielfältige Befürchtungen führen bei Vergabestellen zu diesem Handeln: Angeblich aufwendige Produktwechsel, und damit verbundene Mitarbeiterschulungen, Angst vor Materialschäden durch neue Reinigungsmittel, bedingt durch mangelndes Fachwissen. Die Angst vor Fehlern sorgt dafür, dass man beim funktionierenden System bleiben möchte. Viele dieser Befürchtungen sind allerdings nicht gerechtfertigt. Reinigungspersonal muss gesetzlich vorgeschrieben jährlich geschult werden, Reinigungsmaschinen können mit vergleichbaren Rezepturen problemlos betrieben werden, Materialschäden werden durch falsche Anwendung verursacht, unabhängig vom Lieferanten. Das Verhalten Veränderungen zu scheuen, verhindert notwendige Innovationen, die die Ergebnisse häufig sogar verbessern können. Das deutsche Vergaberecht ist aus diesem Grund unmissverständlich: Öffentliche Ausschreibungen müssen fair, transparent und diskriminierungsfrei sein.

Nachprüfungsantrag für öffentliche Ausschreibungen

Bislang hat sich kaum ein Hersteller gewagt, gegen offensichtlich wettbewerbsverzerrende Ausschreibungen vorzugehen. Eine Ausschreibung über die Lieferung von Reinigungschemie (Los 1) und Waschmitteln (Los 2) für Verwaltungsgebäude und Schulen in Thüringen war in einer Weise formuliert, die nur einem einzigen Hersteller die Teilnahme ermöglichte. Der Wettbewerb, darunter auch Tana Chemie GmbH, Hersteller nachhaltiger und leistungsstarker professioneller Reinigungsmittel, wurde damit ausgeschlossen. Daraus fühlte sich Tana-Chemie verpflichtet, auf die nicht rechtskonforme Ausschreibung hinzuweisen und stellte nach erfolgloser Rüge einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Freistaats Thüringen.

Die Entscheidung der Vergabekammer Thüringen

Die beanstandete Ausschreibung kombinierte Kriterien in einer Weise, dass nur ein einziger Hersteller die Anforderungen erfüllen konnte und dies führte zu einer nicht gerechtfertigten Marktverengung. Nach umfassender Analyse der Ausschreibung gelangte die Kammer zu dem Ergebnis, dass genau diese Punkte nicht beachtet wurden. Besonders kritisch: Zwar hieß es in den Unterlagen, gleichwertige Produkte seien zulässig – doch in Bieterfragen wurde klargestellt, dass die Inhaltsstoffe exakt einzuhalten seien. Damit war die Tür für alternative Anbieter faktisch verschlossen. Die Kammer stellt fest: Ein Gleichwertigkeitszusatz, der nicht die Inhaltsstoffe umfasst, ist „inhaltsleer“. Im April 2025 erklärt die Vergabekammer des Freistaats Thüringen das von Tana-Chemie bemängelte Vergabeverfahren für rechtswidrig. In ihrer Entscheidung stellen die Richterinnen und Beisitzerinnen unmissverständlich klar: „Das Leistungsverzeichnis […] verstößt gegen das Gebot der produktneutralen Ausschreibung gemäß § 31 Abs. 6 VgV. Es enthält nicht gerechtfertigte produktspezifische Vorgaben.“ Damit werden zentrale Grundsätze des Vergaberechts – darunter Transparenz, Gleichbehandlung und das Diskriminierungsverbot gemäß § 97 Abs. 1 und 6 GWB​250424_Beschluss_VergK verletzt.

Ausschreibungen sollen etwas im Markt bewegen

Vor allem der Punkt, dass gleichwertige Produkte mit abweichenden, aber funktional identischen Inhaltsstoffen anzubieten, explizit ausgeschlossen wurde, sorgte bei Tana-Chemie zur Beanstandung. Bianca Nerowski, Produktmanagement Tana-Chemie erläutert: „Hält man immer an den gleichen Produkten fest, werden Innovationen zum Wohle der Anwender und der Umwelt aktiv verhindert. Dabei kann ein Reinigungsmittel mit anderen Inhaltsstoffen die gleiche Leistung erzielen. Moderne, nachhaltige Wirkstoffkombinationen können die gleichen oder sogar bessere Resultate erreichen. Neue Entwicklungen können helfen, eine bessere biologische Abbaubarkeit, kostengünstigere Rezeptur oder gesundheitsunbedenklichere Produkte zu erstellen. All diese positiven Entwicklungsmöglichkeiten werden durch eine eingeschränkte Ausschreibung beschnitten. Als Nachhaltigkeitspionier möchten wir einen Beitrag für Mensch und Umwelt leisten und an solchen Ausschreibungen teilnehmen können. Daher haben wir uns für die Klage entschieden.“

Auch für andere Marktteilnehmer entstehen daraus positive Effekte. Für Hersteller ist dieser Beschluss eine valide Referenz, um die notwendige Fairness in Ausschreibungen einzufordern. Für Fachgroßhändler ist es ein Anlass im Dialog mit öffentlichen Auftraggebern für Objektivität und Vielfalt zu werben. Einkäufer im öffentlichen Sektor können auf das Vergaberecht vertrauen, denn ein echter Wettbewerb bildet das Fundament, auf dem Qualität, Innovation und Wirtschaftlichkeit ruhen. Die öffentliche Hand sollte Ihre Möglichkeiten zum Wohle aller nutzen.

Weitere Informationen imBeschluss vom 24.04.2025 AZ 5090-250-4003/481 der Vergabekammer Freistaat Thüringen